Welche Voraussetzung muss beim Abfeuern einer Büchse im Jagdbezirk zwingend erfüllt sein?
Personen und Sachwerte müssen sich mindestens 10° seitlich der Schussrichtung befinden, um Geschosssplitter zu vermeiden
Im Hintergrund muss ein natürlicher, gut einsehbarer Kugelfang vorhanden sein
Das anzusprechende Schalenwild muss breit und mit erhobenem Haupt stehen
Die Schussdistanz darf eine jagdlich vertretbare Reichweite von 100 Metern nicht überschreiten