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Ein Jahresjagdscheininhaber möchte für die Dauer seines Urlaubs seine Jagdwaffen bei seinem Nachbarn einlagern. Der Nachbar besitzt keinen Waffenschein, hat jedoch einen Stahlschrank der Sicherheitsstufe >B< zur Aufbewahrung von Wertsachen. Ist eine solche Übergabe der Jagdwaffen rechtlich zulässig?