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In einem ausländischen Jagdgeschäft wird ein Jagdmesser mit seitlich herausspringender Klinge von 12 cm Länge zum Kauf angeboten. Ist der Besitz eines solchen Messers in Deutschland erlaubt?
In einem ausländischen Jagdgeschäft wird ein Jagdmesser mit seitlich herausspringender Klinge von 12 cm Länge zum Kauf angeboten. Ist der Besitz eines solchen Messers in Deutschland erlaubt?