Unter welchen Umständen ist Haarwild einer amtlichen Fleischuntersuchung zu unterziehen?
Bei Haarwild ist eine amtliche Fleischuntersuchung grundsätzlich nicht notwendig.
Eine amtliche Fleischuntersuchung ist nur dann erforderlich, wenn das erlegte Stück ein bestimmtes Mindestgewicht überschreitet.
Eine amtliche Fleischuntersuchung ist generell und ausnahmslos für jedes Stück Haarwild vorgeschrieben.
Die amtliche Fleischuntersuchung wird erforderlich, wenn beim Wild vor oder nach dem Erlegen bedenkliche Merkmale festgestellt worden sind.