Unter welcher Voraussetzung ist es zulässig, Schalenwild im hängenden Zustand aufzubrechen?
Es ist grundsätzlich nicht erlaubt, da erregerhaltiges Bauchsekret über die Keulen abfließen und das Fleisch kontaminieren kann
Es ist zulässig, sofern ein hygienisch einwandfreies und sauberes Aufbrechen gewährleistet werden kann
Es ist zulässig, jedoch ausschließlich dann, wenn das Wild an den Hinterläufen aufgehängt wird, entsprechend der Vorgehensweise bei der Hausschlachtung
Es ist zulässig, aber nur wenn das Aufbrechen innerhalb von 30 Minuten nach dem Erlegen erfolgt