Was gilt laut der Verordnung (EG) Nr. 854/2004 beim Schwarzwild als bedenkliches Merkmal, das bei der Fleischuntersuchung zu beachten ist?
Abgebrochene Hauer sowie Zahnfehlstellungen oder Gebissanomalien
Bauchschüsse sowie nicht weidgerecht erlegte Stücke
Hodenschwellungen und Entzündungen der Gelenke
Auffällige Verfärbungen der Decke sowie Veränderungen an den Lichtern