Wohin müssen Fallwildkadaver zur unschädlichen Beseitigung gebracht werden?
Das Fallwild wird mindestens 80 cm tief im Boden vergraben und mit Erde abgedeckt.
Der Kadaver wird auf dem Revier an geeigneter Stelle verbrannt.
Die Entsorgung erfolgt über einen Luderschacht.
Sie sind einer zugelassenen Tierkörperbeseitigungsanstalt zuzuführen.