Was gilt hinsichtlich des Abschlagens von Trophäen bei tollwutverdächtigem Wild?
Das Abschlagen von Trophäen ist bei tollwutverdächtigem Wild nicht erlaubt.
Das Abschlagen ist erlaubt, sofern eine vorherige Genehmigung durch die untere Jagdbehörde eingeholt wurde.
Das Abschlagen ist gestattet, wenn das zuständige Veterinäramt eine schriftliche Freigabe erteilt hat.
Es ist uneingeschränkt zulässig, Trophäen von tollwutverdächtigem Wild abzuschlagen.