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Beim Aufbrechen eines Stückes Schalenwild stellen Sie fest, dass die Leber eine gelblich-lehmige Verfärbung aufweist. Was gilt in diesem Fall hinsichtlich der Pflicht zur Fleischuntersuchung?
Beim Aufbrechen eines Stückes Schalenwild stellen Sie fest, dass die Leber eine gelblich-lehmige Verfärbung aufweist. Was gilt in diesem Fall hinsichtlich der Pflicht zur Fleischuntersuchung?