Wie ist der Begriff Endverbraucher im Sinne des Lebensmittelrechts zu verstehen?
Als Endverbraucher gilt diejenige Person, die ein Lebensmittel als letzte konsumiert und es nicht im Rahmen einer lebensmittelunternehmerischen Tätigkeit verwendet.
Ein Lebensmittelunternehmer, etwa ein Jäger, der erlegtes Wild ankauft, aus der Decke schlägt und zerwirkt
Eine Person, die in der natürlichen Nahrungskette als letztes Glied steht und sich von Fleisch ernährt
Eine natürliche Person, die Lebensmittel ausschließlich im gewerblichen Bereich weiterverarbeitet und in den Handel bringt