Welche gesetzliche Anforderung gilt für den Abschussplan?
Er ist für sämtliches Schalenwild verpflichtend aufzustellen
Er muss jährlich vom zuständigen Jagdpächter eigenverantwortlich ohne Behördenbeteiligung festgelegt werden
Er wird grundsätzlich durch die Jagdgenossenschaft erarbeitet und beschlossen
Er bedarf der Bestätigung oder Festsetzung durch die untere Jagdbehörde