Wer gilt als jagdschutzberechtigt im Sinne des Jagdrechts?
Der Jagdpächter innerhalb seines eigenen Jagdbezirkes ist jagdschutzberechtigt.
Jagdgäste sowie noch nicht bestätigte Jagdaufseher sind ebenfalls jagdschutzberechtigt.
Jeder Inhaber eines gültigen Jagdscheines ist automatisch in allen Jagdbezirken jagdschutzberechtigt.
Forstbedienstete genießen die Jagdschutzberechtigung auch außerhalb ihres zugewiesenen Dienstbezirkes.