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Welche Pflichten hat ein Jäger gemäß § 21 Sächsisches Jagdgesetz, wenn er schwerkrankes Wild außerhalb der Jagdzeit und über den Abschussplan hinaus erlegt?
Welche Pflichten hat ein Jäger gemäß § 21 Sächsisches Jagdgesetz, wenn er schwerkrankes Wild außerhalb der Jagdzeit und über den Abschussplan hinaus erlegt?