Welche Person ist bei rechtmäßiger Jagdausübung verpflichtet, eine schriftliche Jagderlaubnisschein bei sich zu tragen?
Der Inhaber des Jagdausübungsrechts
Der an der Jagdpacht beteiligte Mitpächter
Der Jagdschutzberechtigte im Revier
Der unbegleitete Jagdgast