Welche Dokumente sind Sie als jagender Gast bei einer Drückjagd verpflichtet, bei sich zu tragen?
Jahresjagdschein und Waffenbesitzkarte genügen als beglaubigte Kopie, damit das Original zu Hause verbleibt
Jahresjagdschein, Waffenbesitzkarte und eine schriftliche Einladung des Jagdausübungsberechtigten
Jahresjagdschein und Waffenbesitzkarte
Führerschein, Personalausweis, Jahresjagdschein, Waffenbesitzkarte sowie – sofern vorhanden – den Brauchbarkeitsnachweis des Jagdhundes