Auf welche Arten kann die Jagd innerhalb einer Jagdgenossenschaft ausgeübt werden?
Durch einen vom Gemeinderat beauftragten Revierleiter mit nachgewiesenem Jagdschein
Die Jagdausübung ist möglich durch Verpachtung, durch den Einsatz angestellter Jäger oder durch Eigennutzung der Genossenschaft
Durch einen Berufsjäger oder Jagdaufseher, der von der zuständigen Jagdbehörde bestätigt wurde
Durch einen aus der Gemeinschaft gewählten Jagdgenossen, sofern dieser einen gültigen Jahresjagdschein besitzt