Ist es rechtlich möglich, für Wild geeignete Querungsbauwerke an Verkehrswegen als befriedete Bezirke auszuweisen?
Nur speziell errichtete Wildbrücken können als Querungsmöglichkeiten für Wild zu befriedeten Bezirken erklärt werden
Nein, befriedete Bezirke können ausschließlich im Bereich bebauter Grundstücke festgesetzt werden, nicht an Verkehrswegen
Ja, um die Wanderungsbewegungen des Wildes zu schützen und zu sichern
Nein, die Verantwortung dafür, dass die Querungsmöglichkeit vom Wild angenommen wird, liegt beim Jagdausübungsberechtigten