In welchem Fall ist ein Jagdgast gesetzlich verpflichtet, einen Jagderlaubnisschein bei der Jagdausübung mitzuführen?
Wenn der Jagdgast gemeinsam mit dem Jagdausübungsberechtigten auf der Jagd geht
Wenn der Jagdgast ohne Begleitung des Jagdausübungsberechtigten auf der Jagd ist
Wenn ein Forstbediensteter die Jagd im Rahmen seiner dienstlichen Pflichten ausübt
Wenn der Jagdgast ausschließlich zur Nachsuche auf Schwarzwild eingesetzt wird