Wer ist in gemeinschaftlichen Jagdbezirken für die Aufstellung des Abschussplans beim Damwild zuständig?
Der Jagdausübungsberechtigte, jedoch nur mit Zustimmung des Jagdvorstandes
Die untere Jagdbehörde
Die zuständige Forstverwaltungsbehörde
Der Jagdvorstand allein, nach Anhörung des Jagdausübungsberechtigten