Ende Mai beobachten Sie von einem Hochsitz am Waldrand folgende Szene: Eine schlanke Fuchsfähe im Haarwechsel bringt Beute vom Feld, während am Waldrand ein Jungfuchs auf sie wartet. Wie verhalten Sie sich weidgerecht?
Da Füchse weder nach dem Bundesjagdgesetz noch nach dem Sächsischen Jagdgesetz einer gesetzlichen Schonzeit unterliegen, darf ich Jung- und Altfuchs jederzeit und ohne Einschränkung erlegen.
Jungfüchse sind zu diesem Zeitpunkt bereits selbständig und versorgen sich selbst, daher darf ich vorrangig den Altfuchs erlegen.
Ich erlege den Jungfuchs und schone die Fuchsfähe, da während der Setz- und Aufzuchtzeit die Elterntiere von der Bejagung auszunehmen sind.
Ich schone beide Tiere vollständig, da Füchse im Mai generell einer gesetzlich festgelegten Schonzeit unterliegen und weder Jung- noch Altfuchs bejagt werden dürfen.