Was gilt rechtlich, wenn Schwarzwild eine Kartoffelmiete beschädigt – besteht eine Wildschadensersatzpflicht?
Eine einvernehmliche Regelung zwischen dem Geschädigten und dem Ersatzpflichtigen ist in diesen Fällen zwingend vorgeschrieben.
Der Jagdpächter haftet anteilig, sofern die Kartoffelmiete nicht ausreichend gegen Schwarzwild gesichert war.
Ja, ein solcher Schaden stellt Wildschaden im Sinne des Bundesjagdgesetzes dar und ist daher ersatzpflichtig.
Nein, denn bei einer Kartoffelmiete handelt es sich um bereits geerntete Feldfrüchte, für die kein Wildschadensersatz besteht.