Was gilt rechtlich, wenn ein Jäger seinen schwer leidenden, kranken Jagdhund durch einen gezielten Schrotschuss tötet?
Er ist dazu sogar verpflichtet, um dem Tier unnötiges Leiden zu ersparen
Dies ist nicht zulässig – der Hund muss durch einen Tierarzt zunächst betäubt und anschließend eingeschläfert werden
Ein solches Vorgehen ist erlaubt, sofern er eine waffenrechtliche Erlaubnis sowie die Zustimmung der zuständigen Jagdbehörde vorweisen kann, da es sich um befugte Jagdausübung handelt
Es ist gestattet, wenn zwei unabhängige Zeugen die Schwere der Erkrankung des Hundes schriftlich bestätigen