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Ein Jagdausübungsberechtigter entdeckt in seinem Revier einen tot aufgefundenen Uhu. Hat er das Recht, diesen Vogel zum Zweck der Präparation an sich zu nehmen?
Ein Jagdausübungsberechtigter entdeckt in seinem Revier einen tot aufgefundenen Uhu. Hat er das Recht, diesen Vogel zum Zweck der Präparation an sich zu nehmen?