Welche Tätigkeiten umfasst der Begriff der Jagdausübung nach dem Jagdrecht?
Der Begriff bezieht sich im Wesentlichen auf die Ausübung der Pirschjagd als Einzeljagdart.
Zur Jagdausübung zählen das Aufsuchen, Nachstellen, Fangen sowie das Erlegen von Wild.
Jagdausübung bezeichnet die Hege des Wildes einschließlich der Biotoppflege zur Förderung gesunder Wildbestände.
Unter Jagdausübung ist vor allem das Erlegen von kranken Wildtieren zu verstehen, die dem Jagdrecht unterliegen.