Welche Einteilung der jagdbaren Tierarten sieht das Bundesjagdgesetz grundlegend vor?
Schalenwild, Raubwild, Raubzeug und Wasserwild als getrennte Gruppen
Cerviden, Boviden sowie Vögel als eigenständige Kategorien
Standwild, Wechselwild und Zugwild entsprechend dem jeweiligen Wanderverhalten
Eine Unterteilung in Haarwild und Federwild, wobei zusätzlich eine Zuordnung zu Schalenwild sowie zu Hoch- und Niederwild erfolgt