Für welche Zwecke darf die Jagdabgabe eingesetzt werden?
Zur Begleichung der Jagdsteuer gegenüber den Landkreisen
Zur Finanzierung von Jagdaufsicht und Jagdschutzmaßnahmen in Jagdbezirken
Sie kann nach Antragstellung bei der oberen Jagdbehörde für die Verbesserung von Lebensräumen oder zur Fortbildung von Jägern verwendet werden.
Zur Deckung von Kosten, die durch Wildschäden entstehen