Welche Anforderungen gelten für die Aufbewahrung von Waffen in einer nicht dauerhaft bewohnten Jagdhütte?
Erlaubt ist die Aufbewahrung von maximal drei Langwaffen in einem Sicherheitsbehältnis mit Widerstandsgrad I nach EN 1143-1. Munition darf dort ebenfalls gelagert werden, Kurzwaffen hingegen nicht.