Waidwissen
Lernplan
Bibliothek
Lexikon
Hubi
Fragen
Fragenkatalog
Lernkarten
Auswertung
Shop
Fragen suchen...
Suchen...
Jetzt kostenlos testen
Login
Login
416
/ 347
Was muss beantragt werden, wenn außerhalb von zugelassenen Schießstätten
geschossen
werden soll?
Erklärung
Musterantwort
Hierfür ist eine behördliche Schießerlaubnis erforderlich.
Rechtsgrundlage: § 13 Abs. 6 WaffG erlaubt das Schießen außerhalb von Schießstätten im Rahmen der
Jagdausübung;
für andere Zwecke (z.B.
Einschießen
außerhalb des
Reviers
oder Übungsschießen) muss eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden.
Feedback
Zurück
Weiter