Waidwissen
Lernplan
Bibliothek
Lexikon
Hubi
Fragen
Fragenkatalog
Lernkarten
Auswertung
Shop
Fragen suchen...
Suchen...
Jetzt kostenlos testen
Login
Login
355
/ 347
Wie erfolgt die Erwerbsmeldung von
Schalldämpfern
für
Langwaffen
?
Erklärung
Musterantwort
Der
Erwerb
ist für Jagdscheininhaber gemäß § 13 Abs. 6 WaffG für eine bereits zum Jagdgebrauch zugelassene
Langwaffe
ohne
Voreintrag
möglich.
Der
Erwerb
muss innerhalb von zwei Wochen nach dem
Erwerb
bei der
zuständigen Behörde
gemeldet
werden, damit eine Eintragung in die
Waffenbesitzkarte
(
WBK
) erfolgen kann.
Feedback
Zurück
Weiter