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/ 347
Welche Dokumente müssen beim
Führen
einer
Waffe
zur
Jagd
mitgeführt werden?
Erklärung
Musterantwort
Gültiger
Jagdschein
im Original.
Waffenbesitzkarte
(
WBK
) oder ein Nachweis über die Berechtigung zum
Erwerb
(z.B.
Jagdschein
mit eingetragener
Waffe
oder Munitionserwerb auf
Jagdschein)
.
Personalausweis oder Reisepass zur Identitätsfeststellung.
Bei Leihwaffen: schriftlicher Leihschein des Eigentümers.
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