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Welche Voraussetzungen müssen eingehalten werden, wenn ein
Jäger
Schusswaffen
erbt?
Erklärung
Musterantwort
Der Erbfall muss unverzüglich bei der zuständigen Waffenbehörde
angezeigt
werden (§ 20 WaffG).
Innerhalb eines Monats nach dem Erbfall muss der Erbe die Ausstellung einer
Waffenbesitzkarte
(
WBK
) oder die Eintragung der
Waffen
in eine bestehende
WBK
beantragen.
Zum
Erwerb
ist der Nachweis der
Zuverlässigkeit
und der persönlichen Eignung erforderlich.
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