Waidwissen
Lernplan
Bibliothek
Lexikon
Hubi
Fragen
Fragenkatalog
Lernkarten
Auswertung
Shop
Fragen suchen...
Suchen...
Jetzt kostenlos testen
Login
Login
536
/ 82
Was versteht man unter einem
Jagdschaden
?
Erklärung
Musterantwort
Jagdschaden
sind Schäden, die nicht durch das
Wild
selbst, sondern durch die
Jagdausübung
an Grundstücken entstehen (z. B. durch
Befahren
von landwirtschaftlichen Nutzflächen mit Fahrzeugen).
Gemäß § 30 BJagdG ist der
Jagdausübungsberechtigte
zum Ersatz verpflichtet, sofern der Schaden durch die
Jagdausübung
über das übliche Maß hinausgeht.
Feedback
Zurück
Weiter