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Wie ist bei der
Wildfolge
im Nachbarrevier mit der
Schusswaffe
zu verfahren?
Erklärung
Musterantwort
Gemäß § 22a BJagdG sowie ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften (LJagdG SH) ist die
Schusswaffe
bei der
Wildfolge
im Nachbarrevier entladen zu führen.
Bei
Kipplaufwaffen
bedeutet dies: Die
Waffe
ist gebrochen.
Bei Repetierwaffen bedeutet dies: Der
Verschluss
ist geöffnet und das
Magazin
entnommen.
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