Was muss ein Jäger im Falle einer Sichtung von Bär oder Wolf oder entsprechenden Pirschzeichen tun?
Die Sichtung von Bären und Wölfen müssen innerhalb 24 Stunden dem Amt für Wildtiermanagement gemeldet werden.
Pirschzeichen von Bär oder Wolf müssen innerhalb 24 Stunden dem Amt für Wildtiermanagement gemeldet werden.
Die Sichtung von Bären und Wölfen müssen ausschließlich der nächsten Carabinieridienststelle gemeldet werden.
Bären- und Wolfnachweise sind zumindest dem Revierleiter zu melden.