Was ist bei der Wildfolge von angeschossenem Wild über die Reviergrenze hinaus einzuhalten?
Jede Wildfolge ist lediglich dem betreffenden Jagdrevier mitzuteilen
Bei Schalenwild und Spielhahn darf die Wildfolge nur nach vorherigem Einvernehmen mit dem zuständigen Verwalter des betreffenden Wildbezirkes erfolgen
Bei Schalenwild und Spielhahn darf die Wildfolge nur nach vorheriger Meldung an den zuständigen Verwalter des betreffenden Wildbezirkes erfolgen
Nachsuchen nach Wild, ausgenommen Schalenwild und Spielhahn, sind innerhalb von 48 Stunden dem Revierleiter des betreffenden Jagdreviers mitzuteilen