Welche Regelungen gelten für das Aufbewahren von Munition?
Munition ist nicht meldepflichtig
Schrotpatronen sind bis zu einem Limit von 1000 Stück nicht meldepflichtig, wenn man angemeldete Waffen besitzt
Schrotpatronen sind immer meldepflichtig
Für die Aufbewahrung von mehr als 5 kg Schießpulver braucht es eine Aufbewahrungserlaubnis für Explosivstoffe (auch das Pulver in den Patronen fließt in die Berechnung der Menge mit ein)