Welche der nachgenannten Aussagen treffen zu?
Das Nachtsichtvorsatzgerät muss in einem Sicherheitsbehältnis der Norm DIN/EN 1143-I aufbewahrt werden.
Die "Dual-Use"-Eigenschaft eines Nachtsichtgerätes wird durch einen BKA-Feststellungsbescheid bescheinigt.
Ein Nachtsichtvorsatzgerät kann jederzeit von jedem zu Beobachtungszwecken, z. B. mit einem Fernglas, verbunden werden.
Wenn ein Nachtzielgerät keine integrierte Montagevorrichtung aufweist, ist es kein verbotener Gegenstand im Sinne des Waffengesetzes.
Nachtsichtvorsatzgeräte fallen unter die Kategorie "Kriegswaffen".