Kann der Jäger beim Waffenhändler durch Vorlage des gültigen Jahresjagdscheines Langwaffen zur Ansicht mitnehmen?
Ja, aber nur in Verbindung mit seiner Waffenbesitzkarte.
Nein.
Ja.
Ja, aber nur in Verbindung mit einer entsprechenden Voreintragung in der Waffenbesitzkarte.
Ja, aber nur bis zum nächstgelegenen Schießstand, um die Waffe Probe zu schießen.