Was zählt zur Munition im Sinne des Waffengesetzes?
Stahlkugeln für Präzisionsschleudern.
Wadcutter-Patronen.
.177 (4,5 Millimeter) Rundkugeln.
Geschosse für Druckluftgewehre (Diabolos).
Zündhütchen für Vorderladerwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussion).
Randfeuerpatronen.