Wann beginnt für den Jäger die Beachtung der Wildbrethygiene?
Beim Zerwirken.
Beim Aufbrechen.
Beim Ansprechen des Wildes (Verhaltensweise, Gesundheitszustand).
Mit der Veräußerung des Wildbrets.
Sofort mit Ausübung der Jagd.
Mit der amtlichen Fleischbeschau.