Wann beginnt für den Jäger die Beurteilung des Wildes auf gesundheitlich bedenkliche Merkmale?
Beim Aufbrechen.
Beim Zerwirken.
Bei der Beobachtung des Wildes vor der Schussabgabe.
Mit der Inbesitznahme des erlegten Wildes.
Mit der amtlichen Fleischuntersuchung.