Sie erlegen als Jagdgast einen Rehbock. Welche Aussage trifft zu?
Ihnen steht das kleine Jägerrecht zu.
Sie sind zum ordnungsgemäßen Versorgen des Rehbocks verpflichtet.
Sie müssen den Rehbock in die Streckenliste eintragen.
Ihnen steht das Wildbret zu.
Ihnen stehen die Trophäen zu.
Der Rehbock gehört dem Jagdausübungsberechtigten.