Welche Aussagen sind richtig?
Die Verurteilung aufgrund einer Straftat gegen tierschutzrechtliche Vorschriften führt generell zum Entzug des Jagdscheines.
Liegt keine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung vor, ist der Jagdschein zu versagen.
Lediglich waffenrechtliche Verstöße führen zum Entzug des Jagdscheines.
Mit seinem Jagdschein kann der Jäger Jagdwaffenmunition für alle Jagdwaffen kaufen.
Wird der Jagdschein ungültig, so erlischt bei einem Jäger auch das Recht auf Waffenbesitz.
Bestehen Bedenken gegen die Zuverlässigkeit oder die körperliche Eignung des Jagdscheininhabers, so kann die zuständige Behörde dem Beteiligten die Vorlage eines amts- oder fachärztlichen Zeugnisses über die geistige und körperliche Eignung aufgeben.