Wie können in Deutschland Dritte an der Ausübung des Jagdrechts beteiligt werden?
Durch Mitgliedschaft in einer anerkannten Vereinigung der Jäger.
Durch Mitgliedschaft im Jagdvorstand.
Durch Erlangung eines gültigen Jagdscheins.
Durch Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft.
Durch Mitgliedschaft in einem Hegering.
Durch die Erlangung einer entgeltlichen oder unentgeltlichen Jagderlaubnis.