Was versteht das Bundesjagdgesetz unter dem "Reinertrag der Jagd"?
Den Wildbreterlös nach Abzug aller Kosten.
Den Jagdpachtzins und die sonstigen Einnahmen nach Abzug aller erforderlichen Kosten der Jagdgenossenschaft.
Den Gesamterlös aus der Wildbretveräußerung.
Alle im direktem Zusammenhang mit der Jagd stehenden Einnahmen des Jagdausübungsberechtigten (z. B. Wildbretverkauf, entgeltliche Abschusserlaubnisse, entgeltliche Begehungsscheine) abzüglich der im direktem Zusammenhang mit der Jagd stehenden Ausgaben (z. B. Jagdbezirksunterhaltung, Hochsitzbeschaffung, Futtermittel).