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Darf das Wildbret eines Rehs ohne amtliche Fleischuntersuchung zum eigenen häuslichen Verbrauch verwendet werden, wenn beim Aufbrechen ein Leberegelbefall festgestellt wurde und sonst keine gesundheitlich bedenklichen Merkmale vorliegen?
Darf das Wildbret eines Rehs ohne amtliche Fleischuntersuchung zum eigenen häuslichen Verbrauch verwendet werden, wenn beim Aufbrechen ein Leberegelbefall festgestellt wurde und sonst keine gesundheitlich bedenklichen Merkmale vorliegen?