Ein Jagdpächter in Thüringen möchte in seinem Jagdbezirk Haselwild aussetzen. Was ist richtig?
Dies ist verboten.
Dies ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung der obersten Jagdbehörde zulässig.
Dies ist ohne Einschränkung möglich.
Dies ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Jagdgenossenschaft zulässig.
Dies ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung der unteren Jagdbehörde zulässig.
Dies ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Hegegemeinschaft zulässig.