Ein Jagdgast erlegt im Beisein des Jagdaufsehers ein Stück Wild. Wer wird wann Eigentümer des Wildes?
Der Jagdgast, sobald er es in Besitz genommen hat.
Der Jagdaufseher, sobald er es in Besitz genommen hat.
Der Jagdausübungsberechtigte, wenn er davon erfährt.
Der Jagdausübungsberechtigte, sobald der Jagdgast es in Besitz genommen hat.
Der Jagdausübungsberechtigte, sobald ihm das Stück übergeben wurde.