Welche von den genannten Dokumenten muss ein allein mit der Waffe jagender Jagdgast mit sich führen?
Waffenbesitzkarte.
Gültiger Jagdschein.
Auf seinen Namen lautende schriftliche Jagderlaubnis.
Nachweis über den Abschluss einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung.
Gültiger Führerschein.
Personalausweis oder Reisepass.