Ab wann ist in Thüringen jedes Stück Schalenwild mit einer nummerierten Wildmarke spätestens zu kennzeichnen?
Unmittelbar nach der Erlegung am Erlegungsort oder sofort nach dem Auffinden.
Nach dem Verlassen des Jagdbezirks auf dem Weg zur Kühlzelle.
Mit dem Einhängen des Wildes in die Kühlzelle.
Mit der Veräußerung des Wildes an einen Wildhändler, Gaststättenbetrieb oder Endkunden.